Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen
für die Plattform www.remarketing.holmanfleet.de sowie den Verkauf gebrauchter Fahrzeuge

(Stand: 01.02.2023)

Präambel

Holman GmbH ist eine auf die Vermarktung von Gebrauchtfahrzeugen spezialisierte Gesellschaft mit einem laufenden Bestand an Gebrauchtfahrzeugen, welche über die Plattform www.remarketing.holmanfleet.de gewerblichen Kaufinteressenten zur Anbahnung von Kaufabschlüssen präsentiert werden.

Die Website www.remarketing.holmanfleet.de (im folgenden ",Plattform",) steht den registrierten Kaufinteressenten unentgeltlich nach Maßgabe dieser Nutzungs- und Geschäftsbedingungen zur Verfügung.

Durch die Beantragung eines Benutzernamens und eines persönlichen Passwortes und durch jedes spätere Einloggen erklärt sich der Kaufinteressent mit diesen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen sowie den beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf gebrauchter Fahrzeuge in ihrer jeweils geltenden Fassung einverstanden.

I. Registrierung, Anmeldung und Zulassung als Kaufinteressent/ Käufer

  1. Um die Plattform und die darin angebotenen Dienstleistungen nutzen zu können, muss sich der Kaufinteressent auf der Plattform registrieren und anmelden. Über die Aufnahme in die Plattform entscheidet der Verkäufer nach freiem Ermessen. Ein Anspruch des Kaufinteressenten auf Annahme der Anmeldung zur Plattform sowie zum Abschluss von Kaufverträgen besteht nicht.

    Die Anmeldung ist kostenlos und erfolgt durch vollständige Angabe der vom Verkäufer abgefragten Registrierungsdaten.

    Der Kaufinteressent versichert im Rahmen der Registrierung und Anmeldung, dass er gewerblicher Aufkäufer ist und Fahrzeuge in dieser Eigenschaft erwerben will. Im Rahmen der Registrierung hat er seine Unternehmereigenschaft i. S. d. § 14 BGB in geeigneter Form nachzuweisen.
    1. Kopie der Gewerbeanmeldung
    2. einen aktuellen Handelsregisterauszug, sofern das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist
    3. Umsatzsteueridentifikationsnummer
    4. die nach dem Geldwäschegesetz erforderlichen Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten sowie eine Ausweiskopie des wirtschaftlich Berechtigten mit dessen Unterschrift
    5. bei bevollmächtigten Vertretern eine entsprechende schriftliche Vollmacht
    Kaufinteressenten mit Sitz außerhalb der Europäischen Union haben zusätzlich bei Registrierung beizubringen:
    1. eine durch das für den Kaufinteressenten zuständige Finanzamt ausgestellte Bescheinigung über seine Unternehmereigenschaft, welche nicht älter als 12 Monate sein darf. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist dem Verkäufer eine aktualisierte Bescheinigung vorzulegen.
    2. die Bescheinigung muss folgende Angaben enthalten:
      • Anschrift der zuständigen Finanzbehörde
      • vollständiger Name, Sitz und Anschrift der Firma
      • Angabe über die Art der unternehmerischen Tätigkeit - Hinweis auf Umsatzsteuerpflicht, Steuernummer
    Sind vorstehende Nachweise nicht in deutscher Sprache ausgestellt, hat der Kaufinteressent neben den Kopien der Original-Dokumente auch beglaubigte Übersetzungen dieser Dokumente in deutscher Sprache beizufügen.

    Auf Anforderung des Verkäufers ist der Kaufinteressent verpflichtet, aktuelle Nachweise der vorbezeichneten Dokumente beizubringen.

    Dem Kaufinteressenten ist bekannt, dass der Verkäufer ausschließlich Banküberweisungen akzeptiert. Der Kaufinteressent wird in diesem Zusammenhang seine Bankverbindung (IBAN und BIC) im Rahmen der Registrierung angeben.

    Der Kaufinteressent ist verpflichtet, Daten Änderungen zu den vorbezeichneten Unternehmensdaten sowie den Widerruf einer erteilten Vollmacht, unverzüglich dem Verkäufer in Textform anzuzeigen und die entsprechenden aktualisierten Dokumente beizubringen.
  2. Mit Aufnahme in die Plattform durch den Verkäufer erhält der Kaufinteressent als Zugangsdaten einen Benutzernamen sowie ein persönliches Passwort zugeteilt. Der Kaufinteressent ist verpflichtet, Benutzername und Passwort geheim zu halten und seine Zugangsdaten sorgfältig zu sichern. Er ist darüber hinaus verpflichtet, den Verkäufer umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass seine Zugangsdaten von Dritten missbraucht wurden. Der Kaufinteressent haftet für jeden Schaden, der aus einer missbräuchlichen Verwendung von der Zugangsdaten entsteht und wird den Verkäufer Schad- und klaglos halten.

    Der Verkäufer ist berechtigt, die Zulassung zur Plattform ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. zu entziehen. Auch ist der Verkäufer berechtigt, das Nutzungsangebot der Plattform einzuschränken oder zu erweitern. Der Verkäufer kann einen Kaufinteressenten endgültig von der Nutzung der Plattform sperren, wenn dieser wiederholt oder besonders schwerwiegend gegen diese Geschäftsbedingungen verstößt oder ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt.
  3. Das zwischen dem Verkäufer und dem Kaufinteressenten bestehende Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragsteilen mit einer Frist von 14 Kalendertagen ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung hat in Textform, seitens des Kaufinteressenten an die E-Mail Adresse verkauf@holmanfleet.de zu erfolgen.

    Noch in Bearbeitung befindliche Käufe werden auf Grundlage dieser Nutzungs- und Geschäftsbedingungen sowie den beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf gebrauchter Fahrzeuge in ihrer jeweils geltenden Fassung abgewickelt.

II. Vertragsanbahnung und Vertragsabschluss

  1. Der Verkäufer ermöglicht dem Kaufinteressenten die Teilnahme zur Anbahnung von Kaufabschlüssen für Fahrzeuge auf Grundlage der diesen Nutzungsbedingungen beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf gebrauchter Fahrzeuge, welche auch wesentlicher Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen sind.
  2. Der Verkäufer stellt Fahrzeuge auf der Plattform vor. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Verfügbarkeit der vorgestellten Fahrzeuge zu garantieren. Beschaffenheitsangaben sind mit der Vorstellung der Fahrzeuge nicht verbunden, maßgeblich ist lediglich der zum Zeitpunkt des Kaufabschlusses bekannte Zustand des Fahrzeuges auf Grundlage der im Rahmen des Kaufabschlusses durch den Verkäufer übersandten Unterlagen.
  3. Warenkorb und Ausschreibung
    • Bestellung
      • über den „Warenkorb“
        Bei Interesse an einem Fahrzeug kann der Kaufinteressent Fahrzeuge in seinem „Warenkorb“ ablegen. Der Kaufinteressent gibt durch Absenden des „Warenkorbs“ ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages („Bestellung“) für die im Warenkorb befindlichen Fahrzeuge zu den dort angegebenen Konditionen auf Grundlage der beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf gebrauchter Fahrzeuge in ihrer aktuellen Fassung ab.
      • Button „Kaufen“
        Der Kaufinteressent kann auch direkt über den Button „Kaufen“ in der Detailansicht ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages („Bestellung“) zu den dort angegebenen Konditionen auf Grundlage der beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf gebrauchter Fahrzeuge in ihrer aktuellen Fassung abgeben.
    • Ausschreibung
      Der Kaufinteressent kann an einer sog. Ausschreibung teilnehmen. Die Ausschreibungsmodalitäten sind in nachstehender Ziffer III. geregelt. Der Kaufinteressent gibt mit seinem Gebot ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages („Bestellung“) zum angegebenen Gebotspreis auf Grundlage der beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf gebrauchter Fahrzeuge in ihrer aktuellen Fassung ab.
  4. Der Kaufinteressent versichert, die beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf gebrauchter Fahrzeuge zu Kenntnis genommen zu haben.
  5. Der Eingang der Bestellung beim Verkäufer wird dem Kaufinteressenten unverzüglich per E-Mail bestätigt.
  6. Der Verkäufer entscheidet über die Annahme des Angebots nach freiem Ermessen. Dem Verkäufer steht es frei, Nachverhandlungen zu führen und weitere Angebote einzuholen. Ein Kaufvertrag kommt mit Annahme der Bestellung durch den Verkäufer durch Übersendung einer Bestellbestätigung oder durch Unterzeichnung eines Kaufvertrages zustande. Für den Kauf und dessen Abwicklung gelten die Regelungen der beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf gebrauchter Fahrzeuge in ihrer aktuellen Fassung. Der Verkauf von Fahrzeugen erfolgt stets unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungsansprüche entsprechend den beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf gebrauchter Fahrzeuge.

III. Ausschreibungsverfahren

Der Kaufinteressent kann auf der Plattform neben der Bestellung über den Warenkorb bzw. den Button „Kaufen“ auch an einem sog. „Ausschreibungsverfahren“ teilnehmen.

Der Verkäufer bietet in diesem Zusammenhang drei Varianten an:

  1. Vorbehaltsausschreibung - nur Höchstgebot wird angezeigt:

    Der Verkäufer stellt Fahrzeuge mit einem sog. Anfangsdatum und Startuhrzeit sowie einem sog. Enddatum und Enduhrzeit zur Ausschreibung auf der Plattform ein. Die Kaufinteressenten haben ab dem Startzeitpunkt die Möglichkeit per Telefon oder direkt auf der Plattform ein Gebot abzugeben. Es gelten die in Ziffer III. Nr. 4 geregelten Gebotsschritte.

    Wird innerhalb der letzten Minute der Ausschreibung ein Gebot abgegeben, verlängert sich die Ausschreibung um eine weitere Minute (sog. „Hotbid Phase“). Die Restlaufzeit der Ausschreibung wird auf der Plattform angezeigt.Eine Ausschreibung bei Fahrzeugen mit angezeigtem Höchstgebot kann seitens des Verkäufers beliebig verlängert werden und hat somit u. U. keinen festen Endpunkt.

    Sobald die Ausschreibung beendet ist, wertet der Verkäufer die Gebote aus und entscheidet nach billigem Ermessen über die Freigabe des Fahrzeugs zum Verkauf. Dem Verkäufer steht es frei, Nachverhandlungen zu führen und weitere Angebote einzuholen bzw. eine neue Ausschreibung vorzunehmen.
  2. Ausschreibung mit gesetztem Mindestverkaufspreis (ohne Anzeige Höchstgebot):

    Der Verkäufer stellt Fahrzeuge mit einem sog. Anfangsdatum und Startuhrzeit sowie einem sog. Enddatum und Enduhrzeit zur Ausschreibung auf der Plattform ein. Ein vom Verkäufer angesetzter Mindestverkaufspreis wird angezeigt. Die Kaufinteressenten haben ab dem Startzeitpunkt die Möglichkeit per Telefon oder direkt auf der Plattform ein Gebot abzugeben. Es gelten die in Ziffer III. Nr. 4 geregelten Gebotsschritte.

    Das Höchstgebot wird nicht angezeigt und es gibt keine sog. „Hotbid Phase“. Ist der Mindestverkaufspreis erreicht, kann der Verkäufer das Fahrzeug am Ende der Ausschreibung zum Höchstgebot auflösen oder Nachverhandlungen führen und weitere Angebote einholen bzw. eine neue Ausschreibung vornehmen.

  3. Ausschreibung mit gesetztem Mindestverkaufspreis und Anzeige Höchstgebot:

    Der Verkäufer stellt Fahrzeuge mit einem sog. Anfangsdatum und Startuhrzeit sowie einem sog. Enddatum und Enduhrzeit zur Ausschreibung auf der Plattform ein. Ein vom Verkäufer angesetzter Mindestverkaufspreis wird angezeigt. Die Kaufinteressenten haben ab dem Startzeitpunkt die Möglichkeit per Telefon oder direkt auf der Plattform ein Gebot abzugeben. Es gelten die in Ziffer III. Nr. 4 geregelten Gebotsschritte.

    Wird innerhalb der letzten Minute der Ausschreibung ein Gebot abgegeben, verlängert sich die Ausschreibung um eine weitere Minute (sog. „Hotbid Phase“). Die Restlaufzeit der Ausschreibung wird auf der Plattform angezeigt. Eine Ausschreibung bei Fahrzeugen mit angezeigtem Höchstgebot kann seitens des Verkäufers beliebig verlängert werden und hat somit u. U. keinen festen Endpunkt.

    Ist der Mindestverkaufspreis erreicht, kann der Verkäufer das Fahrzeug am Ende der Ausschreibung zum Höchstgebot auflösen oder Nachverhandlungen führen und weitere Angebote einholen bzw. eine neue Ausschreibung vornehmen.

  4. „Gebotsschritte“

    Wurde bereits ein Gebot abgegeben, finden nachstehende Gebotsschritte grundsätzliche Anwendung:

    1. bis 4999,00 € (netto oder differenzbesteuert) muss das nächste Gebot mindestens 50,00 € netto höher liegen als das aktuelle angezeigte Höchstgebot.
    2. Liegt das aktuelle Höchstgebot bei mindestens 5.000,00 € (netto oder differenzbesteuert) betragen die Mindestgebotsschritte jeweils100,00 €.
    3. Der Verkäufer ist berechtigt, die Gebotsschritte auch individuell anzupassen.

IV. Verfügbarkeit dieser Website

    Ein Anspruch des Kaufinteressenten auf vollumfängliche Funktionalität der Plattform sowie der Webseite besteht nicht. Der Zugriff auf diese Website und die Plattform kann gelegentlich eingeschränkt sein, um Reparaturen, Wartung oder die Einführung neuer Funktionen und Dienste zu ermöglichen. Der Verkäufer ist bestrebt, die Plattform optimal auszugestalten; eine Garantie dafür, dass die Dienste auf dieser Website jederzeit zur Verfügung stehen oder zu gewährleisten, dass dieser Service fehlerfrei funktioniert wird nicht übernommen. Sollte ein Fehler auf der Plattform auftreten, kann der Kaufinteressent dies der auf der Website angegebenen Hotline mitteilen. Der Käufer ist bestrebt, technische Probleme schnellstmöglich zu beheben. Auch Anregungen zur Optimierung der Website nimmt der Verkäufer über die Hotline, gerne entgegen.

V. Geistiges Eigentum

    Alle Daten, Informationen, Firmenzeichen, Texte und Bilder der über den Verkäufer eingestellten Fahrzeugdaten und sonstiger Inhalte können dem Urheberrecht unterliegen. Ferner unterliegen auch die sonstigen über die Plattform abrufbaren Bilder dem Urheberrecht. Die Veränderung, Weiterverarbeitung und Nutzung in Medien aller Art durch Dritte ist nicht gestattet. Die Rechte des jeweiligen Urhebers und des Teilnehmers bleiben hiervon unberührt.

    Der Inhalt dieser Internetseiten darf nicht zu kommerziellen Zwecken kopiert, verbreitet, verändert oder Dritten zugänglich gemacht werden.

VI. Datenschutz

    Die Sicherheit der personenbezogenen Daten des Kaufinteressenten ist für den Verkäufer sehr wichtig. Der Verkäufer behandelt diese personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Daher hat Verkäufer eine Datenschutzerklärung verfasst, die beschreibt, wie Verkäufer diese persönlichen Daten sammelt, verwendet, offenlegt, überträgt und speichert.
    Der Weblink zu der Datenschutzerklärung folgt unten:
    https://www.holmanfleet.de/de/datenschutzerklarung

VII. Vertraulichkeit

    Der Kaufinteressent wird sämtliche im Rahmen der Anbahnung, des Abschlusses oder der Abwicklung des Kaufvertrages bekanntwerdenden Informationen vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben. Ausgenommen hiervon sind Informationen, welche aufgrund eines Gesetzes bzw. einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung preiszugeben sind oder der Öffentlichkeit bereits vor dem Erlangen bekannt oder allgemein zugänglich waren oder wurden, ohne dass der Kaufinteressent hierfür verantwortlich ist. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt über die Beendigung von abgeschlossenen Kaufverträgen hinaus.

VIII. Haftung

  1. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die dem Kaufinteressenten oder Dritten in Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistungen des Verkäufers entstehen, insbesondere nicht für Schäden, welche darauf zurück zu führen sind, dass aufgrund technischer Mängel abgegebene Gebote nicht oder nicht rechtzeitig beim Verkäufer eingehen oder berücksichtigt werden.

    Gleiches gilt für Schäden, welche dadurch entstehen, dass Fahrzeuge nicht oder nicht zutreffend dargestellt wurden. Soweit es für Wartungsarbeiten und Updates oder Ähnliches erforderlich ist, behält sich der Verkäufer eine Außerfunktionssetzung der Website vor.

    Der Verkäufer stellt die Plattform ohne jegliche Gewährleistung zur Verfügung gestellt. Der Kaufinteressent trägt das Risiko, das mit der Nutzung des Internets verbunden ist. Insbesondere schließt der Verkäufer jegliche Haftung aus für:
    • Inkompatibilität dieser Website mit Einrichtungen, Software oder Telekommunikationsanschluss des Kaufinteressenten
    • technische Probleme einschließlich nicht vorsätzlicher Fehler auf und Unterbrechungen dieser Website
    • eine Nichteignung, Unzuverlässigkeit oder nicht vorsätzliche Ungenauigkeit dieser Website
    • mangelnde Eignung dieser Website, um Anforderungen des Kaufinteressenten zu erfüllen
    • Freiheit der Plattform von Viren, Würmern, Trojanern und sonstiger Schadsoftware, es sei denn der Verkäufer hätte hierbei nachweislich vorsätzlich gehandelt.
    Sofern von diesen Internetseiten auf Internetseiten verwiesen wird, welche von Dritten betrieben werden, übernimmt der Verkäufer keine Verantwortung für deren Inhalte. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

    Hinsichtlich der Haftung gelten auch für die Nutzung der Plattform die Regelungen der Ziffer VIII. der beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf gebrauchter Fahrzeuge entsprechend.

    Die vorgenannte Haftungsbegrenzung und der vorgenannte Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Der Kaufinteressent stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte durch den Kaufinteressenten gegen Verkäufer geltend machen. Der Kaufinteressent übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung durch den Verkäufer einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Rechtsverletzung nicht von dem Kaufinteressenten zu vertreten ist.

IX. Sonstiges

  1. Für die Abwicklung der Geschäftsbeziehung vereinbaren die Parteien deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers.
  3. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  4. Sollte eine Regelung dieser Bedingungen nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des jeweiligen Kaufvertrages hierdurch nicht berührt. Die nichtige Regelung ist durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der nichtigen Regelung entspricht oder möglichst nahekommt. Gleiches gilt für Vertragslücken entsprechend.
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